Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur der Ausgangspunkt: Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt vor allem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. In der kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist.


